Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ergänzungen zu den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 BGB


1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte über das Internet mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Sie kann jedoch auch schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Fax erfolgen. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde auch den Sicherungsschein unserer Insolvenzversicherung im Sinne des § 651k BGB.

2. Rechnung und Zahlung
Nach Erhalt der Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 200 € pro Person zzgl. nicht im Leistungspaket enthaltener Versicherungen fällig. Der Restbetrag der Reisekosten wird 4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig. Kommt es bei Vorlage einer Einzugsermächtigung auf Grund von fehlerhaften Angaben und/oder unzureichender Kontodeckung zu einer Rücklastschrift, werden dem Kunden die anfallenden Bankgebühren durch den Reiseveranstalter berechnet. Bei Buchungen ab vier Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis innerhalb von fünf Werktagen fällig.

3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung in der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibungen im Internet.

4. Umbuchung und Ersatzperson
Wird durch einen Kunden nach Vertragsabschluss eine Umbuchung mit Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, eine Kostenpauschale von 40 € zu erheben.
Bis Reisebeginn kann für ein gebuchte Person eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss uns vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Wir sind bei Vorliegen wichtiger Gründe zum Widerspruch berechtigt. Im Falle eines Widerspruchs bleibt dem Kunden die Möglichkeit des Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen. Widersprechen wir nicht, wird für die Gestellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von 25 € erhoben.

5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben, betragen die Rücktrittspauschalen:
20 % des Reisepreises, bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn;
40 % des Reisepreises, bei Rücktritt 29-15 Tage vor Reisebeginn;
60 % des Reisepreises, bei Rücktritt 14-8 Tage vor Reisebeginn;
80 % des Reisepreises, bei Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn.
100 % des Reisepreises, bei Rücktritt am Tag des Reisebeginns und bei Nichtantritt der Reise. Dem Reisenden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter kein Schaden entstanden ist oder ein entstandener Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Angaben auf unsere „klassischen“ für Privatkunden ausgeschriebenen Reisen beziehen. Zusatzleistungen buchen wir gerne hinzu, können aber unter andere Stornoregelungen fallen (z. B. Flug…). Auch individuell zusammengestellte Angebote für Gruppen und Firmen können von diesen Regelungen abweichen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Wenn die Buchungszahl bei einer Reise 25 Personen unterschreiten, behält sich der Veranstalter den Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn von dieser Reise vor. Dieses muss dem Kunden unverzüglich mitgeteilt werden. Der Kunde erhält umgehend den gesamten Reisepreis zurück oder kann ohne Umbuchungsgebühr eine andere Reise aus unserem Angebot buchen. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

Der Reiseveranstalter kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund zu kündigen. Kündigt der Reiseveranstalter oder der Reiseleiter, so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen. Bei groben Verstößen wie z.B. Straftaten, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung etc. kann eine sofortiger Kündigung und Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Reisegruppe in unzumutbarer Weise beeinträchtigt.

7. Kündigung wegen unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände
Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, ist eine Kündigung des Vertrages sowohl durch den Kunde als auch durch den Reiseveranstalter möglich.

8. Leistungs-und Preisänderungen
Änderungen im Reiseverlauf und Abweichungen von der Ausschreibung (insbesondere durch Lawinengefahr, schlechte Witterung, Unterschreitung der Mindestgruppengröße) sowie Preisänderungen in Höhe bis zu 3 % sind dem Veranstalter vorbehalten, müssen dem Kunden jedoch unverzüglich, spätestens bis zu 20 Tagen vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Werden in den Ausschreibungen gesonderte Angabe über die Preise der Skipässe gemacht, so sind für diese ohne Gewähr Änderungen vorbehalten.

9. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Reiseleiter anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages durch den Teilnehmer ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, sofern nicht die Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Bei gerechtfertigter Kündigung des Vertrages durch den Kunden, kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen befugt. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c-651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

10. Haftungsbeschränkungen
Für Schäden, mit Ausnahme Körperschäden ist die Haftung des Reiseveranstalters auf das Dreifache des Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers, wie z.B. Hotel oder Busunternehmen, verantwortlich ist. Unterliegt die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung den gesetzlichen Vorschriften oder internationalen Abkommen, so kann der Reiseveranstalter sich auf dort vorgesehene weitergehende Beschränkungen oder Voraussetzungen berufen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Hier gelten die Geschäftsbedingungen der Betreiber. Insbesondere übernimmt Reiseveranstalter bei technischem Defekt oder schlechtem Wetter keine Haftung für ausgefallene Liftpasstage.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

12. Reiseveranstalter
Sofern in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist, ist der Veranstalter Sascha Romanowski - T*S*M - Travel, Sports & Music - Dein Freizeitpartner, Giesenender Kirchweg 2 - 40670 Meerbusch

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Erweist sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

AGBs als PDF

(folgt)


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